Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.kreis-steinfurt.de/zulassung-importfahrzeug
Sie benötigen:
- die originalen ausländischen Fahrzeugpapiere
- bei Neufahrzeugen stattdessen: Rechnung (in Kopie)
- die Konformitätsbescheinigung bzw. das COC (Certificate of Conformity) im Original; andernfalls
- ein Gutachten gem. § 21 StVZO
- soweit zugelassen: die Kennzeichen aus dem Ausland
- einen Nachweis über den Fahrzeugstandort im Inland, wahlweise:
- eine schriftliche Bestätigung des Händlers oder
- ein aktuelles Gutachten einer Prüforganisation oder
- Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle
- Sofern das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land kommt:
- Gutachten gem. § 21 StVZO und
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. eine Sicherheitsprüfung)
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein Ausweisdokument des Halters
- ggf. eine aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. einen Nachweis bei Zulassung auf Firmen oder sonstige juristische Personen
- ggf. eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Vertreters
- die neuen Kennzeichenschilder
- ein elektronisches Zahlungsmittel